· zu bestimmten Untersuchungen werden Laborwerte benötigt – das erfahren Sie bei der Terminvergabe
· ggfs. Vorberichte oder ältere Aufnahmen
Nein. Bei Angstpatienten gibt es die Möglichkeit einer leichten Sedierung mittels Midazolam; diese müssen lediglich an dem Tag in Begleitung kommen und dürfen vorab keine Medikation zur Beruhigung nehmen.
Ob Kontrastmittel eingesetzt wird oder nicht, hängt unmittelbar von der Fragestellung und dem untersuchten Organ ab. Dieses wird vor der Untersuchung vom Radiologen entschieden. In seltenen Fällen entscheidet der Radiologe während der Untersuchung, dass ein Kontrastmittel nötig ist, um Befunde besser zu differenzieren oder darzustellen. Aus diesem Grund müssen alle Patienten vor der Untersuchung entscheiden, ob sie mit einer Kontrastmittelgabe einverstanden sind oder nicht.
Eine Einwilligung in die Kontrastmittelgabe bedeutet nur, dass wir in den Fällen, wo es die Fragestellung nötig macht, es auch geben dürfen. Unnötige Kontrastmittelgaben werden durch uns vermieden. Die Einwilligung vorher soll Ihnen den Ablauf erleichtern.
Ganz einfach – ja!
Ja. In der CT wird jodhaltiges Kontrastmittel verwendet, in der MRT sogenannte Gadolinium Chelate. Wer z. B. gegen CT-Kontrastmittel allergisch ist, der kann das MRT-Kontrastmittel sehr häufig gut vertragen. Obwohl Kontrastmittel sichere Medikamente sind, vermeiden wir unnötige Kontrastmittelgaben.
Sie können kostenfrei vor dem Haus sowie an der Straße parken.
Bis der Befund erstellt ist, dauert es in der Regel zwei bis drei Werktage. Empfänger ist der überweisende Arzt (der Arzt, der die Überweisung ausgestellt hat). Auf Wunsch kann der Befund aber auch an weitere Ärzte gefaxt werden (bitte bei der Anmeldung direkt angeben).
Zur genauen Planung der Untersuchung ist eine Überweisung sehr wünschenswert, aber nicht zwingend nötig. Ausnahme: In der Nuklearmedizin sollte eine Überweisung immer vorgelegt werden.
Eine Betreuung von Kindern während der Untersuchung kann nicht garantiert werden.
Die Blutwerte Kreatinin und TSH sind drei Monate gültig, so lange diese in Ordnung waren.
Grundsätzlich kann Ihr Kind alleine zur Untersuchung kommen. Allerdings brauchen wir bei Personen unter 18 Jahren eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. einer erziehungsberechtigten Person. Wenn Sie nicht persönlich mitkommen wollen oder können, benutzen Sie das als Download hinterlegte Formular. Geben Sie das ausgefüllte Formular und eine Kopie Ihres Personalausweises dem Kind zur Untersuchung mit.